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Nutzung eines Gemeinschaftsraums

Ich möchte Was mache ich bei Nutzung eines Gemeinschaftsraums
Das Bild zeigt eine Illustration eines Wohnzimmers mit einer gelben Wand, einem roten Sofa und einem blauen Bücherregal.
Das Bild zeigt eine Illustration eines Wohnzimmers mit einer gelben Wand, einem roten Sofa und einem blauen Bücherregal.
  • Die Hausordnung gilt auch für die Benützung eines Gemeinschaftsraumes.
  • Der Gemeinschaftsraum darf von 08.00 – 20.00 Uhr ausschließlich von Mieter*innen der Wohnhausanlage genutzt werden.
  • In einem Gemeinschaftsraum gilt generelles Rauchverbot.
  • Die Benützung aller Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Es dürfen keine brennbaren, feuergefährlichen Gegenstände gelagert und kein offenes Feuer gemacht werden – bitte keine Kerzen, Sternspucker, Feuerzeuge, Streichhölzer etc. verwenden!
  • Das Aufstellen privater mechanischer Fitnessgeräte ist gestattet. Fitnessgeräte,
  • Kinderspielgeräte, o.ä. bitte nur im Gemeinschaftsraum lagern, wenn sie allen Mieter*innen zur Verfügung stehen sollen. Die Eigentümer*innen sind für den ordentlichen Zustand dieser Geräte verantwortlich. Geht etwas kaputt, müssen die Verursacher*innen die Reparatur bezahlen.
  • Werkzeuge und gefährliche Maschinen dürfen nur versperrt oder abgesichert aufbewahrt werden. Die Inhaber*innen der Schlüssel sind für den ordnungsgemäßen Gebrauch und die Verwahrung verantwortlich.
  • Gegenstände, die nicht allen Mieter*innen zur Verfügung stehen oder entgegen diesen Bestimmungen aufgestellt oder gelagert werden, sind umgehend an der Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 zu melden. Sie werden auf Kosten der Verursacher*innen oder, wenn diese nicht feststellbar sind, auf Kosten aller Mieter*innen entfernt.
  • Offensichtliche Schäden an Geräten, Einrichtungen oder allgemeinen Teilen des Raumes bitte an der Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 melden.
  • Geht etwas kaputt, müssen die Verursacher*innen die Reparatur bezahlen.
  • Der Raum ist sauber zu halten und nach der Nutzung zu lüften – im Interesse aller Bewohner*innen.
  • Wenn eine Heizung vorhanden ist, den Raum bitte nur sparsam beheizen. 
  • Kinder und Jugendliche dürfen diesen Raum nur mit einer Aufsichtsperson benützen. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Bei der Nutzung des Raumes soll auf alle Mieter*innen der umliegenden Wohnungen Rücksicht genommen werden – bitte keinen unnötigen Lärm oder andere Störungen verursachen.