Die Stadt Wien nutzt seit den 1970er-Jahren für den Bau von Wohnhausanlagen die Wohnbauförderung. Das heißt: Wiener Wohnen bekommt ein günstiges Darlehen. Nach der Rückzahlung dieses Darlehens kann sich die Miete verändern.
Was ist die Wohnbauförderung?
Wiener Wohnen bekommt ein für den Bau von Wohnhausanlagen günstige Darlehen. Ein Darlehen ist eine Art Kredit: Wiener Wohnen leiht sich Geld, um die Wohnhäuser zu bauen.
Diese Darlehen haben verschiedene Laufzeiten. Die Laufzeiten bezeichnen jene Zeit, in der das Darlehen zurückgezahlt werden muss. Das sind bis zu 50 Jahre.
Solange Wiener Wohnen ein Darlehen zurückzahlt sind die Mieten gesetzlich festgelegt. Insbesondere müssen sie kostendeckend sein. Das heißt: Die eingenommene Miete muss für die Kreditrückzahlung samt Zinsen und den gesetzlich vorgesehenen Erhaltungsbeitrag reichen. Mit dem Erhaltungsbeitrag werden zum Beispiel Reparaturen bezahlt.
Was passiert nach dem Ablauf?
Nach dem Ende der Förderungsdauer kann sich die Miete verändern. Denn es gelten dann nicht mehr die Vorschriften des Wohnbauförderungsgesetzes. Ab diesem Zeitpunkt zahlen die Mieter*innen jenen Mietzins, der im Vertrag vereinbart ist. So kann sich der Hauptmietzins ändern. Er kann höher oder niedriger werden oder gleich bleiben. Das hängt vom Mietvertrag und dem bisherigen kostendeckenden Hauptmietzins ab.
Der gesammelte Mietzins setzt sich aus dem Hauptmietzins, den Betriebskosten und der Umsatzsteuer zusammen. Zu den Betriebskosten gehören zum Beispiel Müllabfuhr und Gebühren für Wasser und Kanal.
Wenn die Wohnbauförderung endet, ist im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes eine 14-tägige Informationsfrist vorgesehen.
Hilfe bei finanziellen Schwierigkeiten
Für Mieter*innen, die von Mietzinsrückständen betroffen sind, beziehungsweise Schwierigkeiten haben ihre Miete zu bezahlen, gibt es ein neues Beratungsangebot.
Details dazu finden Sie auf der Seite Hilfe bei Mietzinsrückstand.