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Mietermitbestimmung

Ich möchte Was mache ich bei Mietermitbestimmung
Illustration von 5 Mieterbeirät*innen, die gemeinsam an einem Tisch sitzen und eine Diskussion führen.

Informationen

Seit 1.1.2015 gilt das Mitbestimmungsstatut neu der Stadt Wien für die städtischen Wohnhausanlagen.

Nach über einem Jahrzehnt der Geltung des Mietermitbestimmungsstatuts wurde dieses in einem intensiven Prozess gemeinsam mit einer Expert*innengruppe sowie Vertreter*innen des Mieterbeirates überarbeitet. Es umfasst attraktive Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bewohner*innengruppen und steht unter dem grundsätzlichen Credo des generationenübergreifenden Interessensaustausches. 



 

Insbesondere wurde die Möglichkeit der Mitbestimmung für Jugendliche verstärkt sowie der Geltungsbereich des Statuts gleichberechtigt auf alle Hauptmieter*innen (bisher: nur für einen Hauptmieter*innen/Wohneinheit) ausgeweitet. Zusätzlich berücksichtigt das Mitbestimmungsstatut verstärkt die Interessen aller Bewohner*innen einer Wohnhausanlage, auch wenn diese nicht Hauptmieter*innen einer Wohnung sind. 



 

Die Funktionsperiode des Mieterbeirats wurde von 3 auf 4 Jahre verlängert, was im Hinblick auf Kontinuität und langfristige Gestaltungsmöglichkeiten eine weitere Verbesserung darstellt. Damit wurde das Mitbestimmungsstatut an die gelebte Praxis und an die Bedürfnisse der Aktiven angepasst.

Ziel der Überarbeitung war, das Statut verständlicher zu machen und allen BewohnerInnengruppen attraktive Beteiligungsformen zu ermöglichen. Es richtet sich an alle BewohnerInnen und lädt diese ein, sich für die Gestaltung des Lebensumfeldes einzubringen. Gibt es einen Mieterbeirat, so kommuniziert dieser mit den BewohnerInnen regelmäßig in Form der Hausversammlung – welche als zentrales Organ die Entscheidungen trifft – und mittels Sprechstunden.

  • Bei mehreren Hauptmieter*innen können diese (bei Vollendung des 16. Lebensjahres) gleichberechtigt die Rechte aus dem Statut ausüben.
  • Die Wahlhandlung bzw. Stimmabgabe kann in einem Zeitraum von bis zu zwei Stunden erfolgen, um auch insbesondere Berufstätigen eine Teilnahme zu ermöglichen.
  • Es wurde die Möglichkeit eines zentralen Mieterbeirates in Wohnhausanlagen mit vielen Wirtschaftseinheiten geschaffen.
  • Geschaffen wurde auch die Möglichkeit eines*einer Jugendvertreter*in, der Sitz und Stimme im Mieterbeirat hat.
  • Die Funktionsperiode wurde von 3 auf 4 Jahre erweitert.
  • Jede Wahl ist zur Entlastung des Mieterbeirates durch Wiener Wohnen durchzuführen. Bisher wurde nur die Erstwahl von Wiener Wohnen organisiert und durchgeführt.
  • Das Mitbestimmungsstatut ermöglicht auch den Bewohner*innen und nicht nur den Mieter*innen gewisse Mitbestimmungsmöglichkeiten. Damit wird den Interessen der Bewohner*innen verstärkt Rechnung getragen.

Generell liegt der Fokus auf der Stärkung einer guten Hausgemeinschaft. Zusätzlich werden Mitwirkungsmöglichkeiten für Bewohner*innen, die nur kurzfristig oder zu einem bestimmten Thema intensiver im Mieterbeirat mitarbeiten wollen, eingeführt. Vor allem für Jugendliche soll es attraktiver werden, im Mieterbeirat ihre Interessen direkt einzubringen. Das neue Statut ist ein auf möglichst breiter Grundlage ausgehandeltes Regelwerk, das dazu einlädt, mitzugestalten und mitzubestimmen.

Um das Statut noch klarer und verständlicher zu gestalten, wird zusätzlich ein Informationsteil mit Erläuterungen zum Statut erarbeitet, der die Bedeutung, aber auch die Grenzen von Mitbestimmung beschreibt sowie eine Wahlordnung beinhaltet, in der alle Modalitäten im Zusammenhang mit der Wahl und dem Wahlvorgang geregelt werden.
Die Kontrollrechte und -aufgaben für den Mieterbeirat wurden auf diejenigen Paragraphen konzentriert, die den Aufgaben und der Rolle des Mieterbeirats entsprechen. Rechte, die ohnehin im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt sind und allen Mieter*innen zustehen, wurden nicht mehr gesondert angeführt.

Schon der neue Name Mitbestimmungsstatut lässt erkennen, dass das neue Statut Wert auf Beteiligung und Mitbestimmung aller Bewohner*innen legt.  Wenn es keinen gewählten Mieterbeirat gibt, haben die Bewohner*innen trotzdem alle Möglichkeiten von Beteiligung und Mitbestimmung,  die das Mitbestimmungsstatut vorsieht.

  • § 3 (2) Genaue Definition der Mietgegenstände: Wohnung, Geschäftslokal, Atelier oder Ordination.                                 
  • Parkplätze, Keller oder Magazine sind KEINE Mieteinheiten mit Stimmrecht.
  • § 3 (4) Gibt es mehrere Hauptmieter, so nehmen ALLE, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gleichberechtigt die Rechte wahr.
  • § 4 Mieterbeirat, Jugendbeirat, Zentraler Mieterbeirat, Wahlversammlung und Hausversammlung
  • § 5 (1-3) Beschreibung verschiedener Arten von Versammlungen
  • § 5 (4) Jugendliche der Wohnhausanlage können einen Vertreter zwischen 12 und 18 Jahren  in den Mieterbeirat entsenden.
  • § 5 (5) Beschreibung für die Kooptierung von Wahlberechtigten in den Mieterbeirat.
  • § 5 (6) Erweiterung des Funktionsdauer des Mieterbeirates auf VIER Jahre.
  • § 5 (7-10) Beschreibung über Ende, Auflösung und Ruhen von Mieterbeirat und ihren Mitgliedern.
  • § 6 (3) Der Mieterbeirat beruft mindestens einmal jährlich eine Hausversammlung ein.
  • § 8 Die Erst- und Wiederwahl wird von Wiener Wohnen einberufen und geleitet. Die Möglichkeit zur Stimmenabgabe kann bis zu ZWEI Stunden betragen.
  • § 10 Beschreibung der Möglichkeiten über die Einberufung von Hausversammlungen, Abläufe und Abstimmungsverhalten.
  • § 11 Genaue Vorgangsweise für die Wahl des Jugendbeirates.
  • § 12 Neuschaffung eines zentralen Mieterbeirates.
  • § 14 wurde unter Einbeziehung des Datenschutzes und der Unternehmensentscheidungen abgeändert.                                                                                                  
  • § 14 (6) Bei der Wohnungsaufkündigung MUSS Wiener Wohnen den Mieter informieren, dass er die Möglichkeit hat einen Mietervertreter bei der Begehung der Wohnungsrückstellung beizuziehen.
  • § 15 Information über die Beendigung eines Hausbesorger*innenverhältnisses.  Die Einholung der Zustimmung der Miete*innen der Wohnhausanlage über die Betreuungsformen „Wiener Hausbetreuer*innen und „Team der Hausbetreuung“ ist Aufgabe der Hausbetreuung GmbH.

Dokumente