Gut gewartete fanggebundene Feuerstätten können bis zu 10% weniger Energie verbrauchen und produzieren daher auch weniger Schadstoffe. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch den Benutzer*innen der Feuerstätten Geld erspart.
Was ist eine Abgasmessung?
Überprüft werden prinzipiell alle fanggebunden Feuerstätten (wie Gasthermen, Gaswarmwasserheizer, Kaminheizöfen oder Ölöfen). Einzige Ausnahme bieten reine Raumheizer. Bei einer Abgasmessung werden die Mengen der chemischen Bestandteile des Abgases bestimmt (CO, CO2, NOx, Abgasverlust). Diese dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten.
Die Abgasmessung ist alle vier Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Das betrifft Gasfeuerstätten unter 26 kW, wie zum Beispiel Durchlauferhitzer und Gaskombithermen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Wohnung eine betroffene Gasfeuerstätte hat, fragen Sie den/die Rauchfangkehrer*in.
Die Kosten dafür müssen von den Mieter*innen übernommen werden. Sie gibt Auskunft über den Zustand Ihrer fanggebundenen Feuerstätten und wird durchgeführt, um festzustellen, ob diese energie- und kostensparend bzw. umweltschonend eingestellt ist.
Was passiert bei einer Abgasmessung?
Die Überprüfungen werden grundsätzlich von Rauchfangkehrer*innen durchgeführt. Es sind aber prinzipiell alle Firmen, die vom Magistrat der Stadt Wien eine Prüfnummer erhalten haben und deren Prüforgane die entsprechende Prüfungen und Weiterbildungen absolviert haben, berechtigt, die Prüfung durchzuführen.
Im Abgasrohr wird eine Messöffnung hergestellt. Ein Teil des Abgases wird in ein elektronisches Messgerät gesaugt und analysiert. Die Messwerte werden schriftlich in einem Befund (Messprotokoll) festgehalten und das Prüforgan nimmt die Beurteilung vor. Die Messöffnung wird anschließend wieder betriebssicher verschlossen.
Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Prüfplakette (Abbildung links), sie wird am Gerät angebracht!
Wenn laut Prüfung ein Grenzwert überschritten wird, müssen Sie ein Fachunternehmen mit der Behebung des Mangels beauftragen.
Eine Abgasmessung ersetzt nicht die jährliche Wartung und Reinigung Ihrer Feuerstätte
Die Abgasmessung gibt nur Auskunft über den aktuellen Zustand Ihrer fanggebunden Feuerstätte und ersetzt nicht die jährliche Wartung und Reinigung Ihrer Feuerstätte durch ein Fachunternehmen! Das Vorhandensein einer gültigen Prüfplakette wird von einer rauchfangkehrenden Person im Zuge der jährlichen Hauptkehrung bzw. Hauptüberprüfung überprüft.