Diese Informationen gelten für Wohnungen und Gewerbeobjekte.
Worauf muss geachtet werden?
Ergänzen:
- Abdeckungen von Fernwärmeleitungen
- Fliesen im Bad, wenn sie beschädigt sind; Ausnahme: Bohrlöcher von allgemein üblichen Badeinrichtungen, zum Beispiel Seifenschale oder Handtuchhalter
Entfernen:
- Wandbeläge und Bodenbeläge,
- wenn sie nicht vollflächig verlegt sind, zum Beispiel Fliesenstreifen in der Küche. Oder wenn diese Beläge beschädigt sind.
- Fliesen oder Teppiche, die über einen bestehenden Boden verlegt wurden
- Reste von Kleber, Farbspritzer, starke Kratzer
- Deckenverkleidungen oder Wandverkleidungen aus Holz, Styropor oder Ähnlichem
- Schockfarben (zum Beispiel Rot oder Schwarz), Schmierereien und Verschmutzungen müssen Sie entfernen. Das gilt auch für mehrfarbige Anstriche an Wänden in einem Raum. Erlaubt sind Pastelltöne.
- Tapeten müssen Sie entfernen, wenn Sie weniger als 10 Jahre die Wohnung gemietet haben.
- Alle Fenster und Türen in der Wohnung müssen unbeschädigt sein und funktionieren. Das gilt auch für die Tür- und die Fensterbeschläge.
- Fenster und Türen dürfen nicht bunt oder mehrfarbig gestrichen sein.
- Erneuern Sie gebrochene oder gesprungene Glasscheiben bei Fenstern oder Türen.
- Entfernen Sie Aufkleber, Folien, Türtapeten, Spiegelfliesen, Rundbögen, Durchreichen und Ähnliches.
- Kaputte oder zugeschnittene Fensterbretter müssen Sie erneuern oder reparieren.
- Technisch nicht perfekte Zusatzschlösser oder Sicherheitsbalken müssen Sie entfernen. Das gilt auch für defekte oder technisch nicht perfekte Glocken, Türspione und Schlösser, zu denen die passenden Schlüssel nicht vorhanden sind.
- Die Wohnungstür muss in Ordnung sein und funktionieren.
- Jalousien müssen in Ordnung sein und funktionieren. Kaputte Jalousien müssen Sie entfernen.
- Reinigen Sie dreckige oder schimmlige Silikonfugen.
- Schäden am Email und Risse
- im Waschbecken, in der Badewanne oder der WC-Schale müssen Sie reparieren. Oder Sie müssen die Gegenstände ersetzen.
- Spülkästen und WC-Sitze müssen angeschlossen und in Ordnung sein und funktionieren.
- Armaturen im Bad müssen angeschlossen sein und funktionieren.
- Heizkörper müssen vorhanden und in Ordnung sein. Sie dürfen nicht bunt lackiert sein. Verkleidungen müssen Sie entfernen.
- Warmwassergeräte oder Heizgeräte sind über den normalen Gebrauch hinaus beschädigt? Dann müssen Sie diese reparieren lassen oder erneuern.
- Wenn Sie einen Kostenersatz für Herd und Abwasch bekommen haben: Sie sind verpflichtet, den Betrag anteilsmäßig zurückzuzahlen.
- Sie haben weniger als 5 Jahre in der Wohnung gewohnt? Wenn ein Herd und/oder eine Abwasch in der Wohnung vorhanden waren, muss bei Ihrem Auszug ein brauchbarer Herd und/oder eine brauchbare Abwasch vorhanden sein. Es darf kein Einbaugerät/keine Einbauspüle sein und das Gerät muss für die Nachnutzung zumutbar sein.
- Sie haben mehr als 5 Jahre in der Wohnung gewohnt? Entfernen Sie den Herd und/oder die Abwasch ohne Ausnahme.
- Nicht bewilligte Loggiaverbauten müssen Sie entfernen.
- Zwischenwände, die ohne unsere Genehmigung in Ihrer Wohnung eingezogen wurden, müssen Sie ebenfalls entfernen.
- Räume, aus denen Sie ohne unsere Genehmigung Zwischenwände entfernt haben, müssen Sie wieder in den ursprünglichen Zustand bringen.
Wichtig: wenn wir es wünschen, müssen Sie alle von Ihnen baulich vorgenommenen Änderungen an Ihrer Wohnung wieder zurücknehmen, sodass sich die Wohnung wieder in Ihrem baulichen Grundzustand befindet.