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Mängel und bauliche Veränderungen

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Illustration von zwei Menschen, die gemeinsam an einer Renovierung arbeiten

Diese Informationen gelten für Wohnungen und Gewerbeobjekte.

Worauf muss geachtet werden?

Ergänzen:

  • Alle Abdeckungen von Fernwärmeleitungen müssen aus Sicherheitsgründen vollständig vorhanden sein. 
  • Fliesen im Bad, wenn sie beschädigt sind; Ausnahme: Bohrlöcher von allgemein üblichen Badeinrichtungen, zum Beispiel Seifenschale oder Handtuchhalter


Entfernen:

  • Wandbeläge und Bodenbeläge, wenn sie nicht vollflächig verlegt sind, zum Beispiel Fliesenstreifen in der Küche. Oder wenn diese Beläge beschädigt sind. 
  • Fliesen oder Teppiche, die über einen bestehenden Boden verlegt wurden
  • Reste von Kleber, Farbspritzer, starke Kratzer
  • Deckenverkleidungen oder Wandverkleidungen aus Holz, Styropor oder Ähnlichem 
  • Schockfarben (zum Beispiel Rot oder Schwarz), Schmierereien und Verschmutzungen müssen Sie entfernen. Das gilt auch für mehrfarbige Anstriche an Wänden in einem Raum. Erlaubt sind Pastelltöne.
  • Malereien an Wänden und Decken müssen vollflächig und in ordentlichem Zustand sein. Wenn nicht, muss die betreffende Wand bzw. der Raum neu ausgemalt werden. 

 

  • Alle Fenster und Türen in der Wohnung müssen unbeschädigt sein und funktionieren.
 Das gilt auch für die Tür- und die Fensterbeschläge.
  • Fenster und Türen dürfen nicht bunt oder mehrfarbig gestrichen sein.
  • Erneuern Sie gebrochene oder gesprungene Glasscheiben bei Fenstern oder Türen.
  • Entfernen Sie Aufkleber, Folien, Türtapeten, Spiegelfliesen, Rundbögen, Durchreichen und Ähnliches.
  • Kaputte oder zugeschnittene Fensterbretter müssen Sie erneuern oder reparieren.
  • Technisch nicht perfekte Zusatzschlösser oder Sicherheitsbalken müssen Sie entfernen. Das gilt auch für defekte oder technisch nicht perfekte Glocken, Türspione und Schlösser, zu denen die passenden Schlüssel nicht vorhanden sind.
  • Die Wohnungstür muss in Ordnung sein und funktionieren.
  • Jalousien müssen in Ordnung sein und funktionieren. Kaputte Jalousien müssen Sie entfernen.
  • Reinigen Sie dreckige oder schimmlige Silikonfugen.
  • Schäden am Email und Risse
  • im Waschbecken, in der Badewanne oder der WC-Schale müssen Sie reparieren.
 Oder Sie müssen die Gegenstände ersetzen.
  • Spülkästen und WC-Sitze müssen angeschlossen und in Ordnung sein und funktionieren.
  • Armaturen im Bad müssen angeschlossen sein und funktionieren.
  • Heizkörper müssen vorhanden und in Ordnung sein. Sie dürfen nicht bunt lackiert sein. Verkleidungen müssen Sie entfernen.
  • Warmwassergeräte oder Heizgeräte sind über den normalen Gebrauch hinaus beschädigt? Dann müssen Sie diese reparieren lassen oder erneuern.

Mietdauer unter 5 Jahren:

  • Bei Erhalt eines Kostenersatzes für Herd und Abwasch verpflichtet man sich als Mieter*in zur Kostenrückersatzleistung in aliquoter Höhe des geleisteten Barbezuges für diese Einrichtung. 
  • Bei Bereitstellung eines Herdes/einer Abwasch hat diese Einrichtung im Mietobjekt zu verbleiben oder ist ein Kostenrückersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten. 

Mietdauer über 5 Jahre: 

  • Als Mieter*in steht es frei, die mitvermieteten Geräte bei der Rückstellung in dem Objekt zu belassen. Ein Kostenrückersatz muss nicht geleistet werden.
  • Über die mitvermieteten Geräte hinausgehende Küchenmöbel und Geräte sind zu entfernen.
  • Nicht bewilligte Loggiaverbauten müssen Sie entfernen.
  • Zwischenwände, die ohne unsere Genehmigung in Ihrer Wohnung eingezogen wurden, müssen Sie ebenfalls entfernen.
  • Räume, aus denen Sie ohne unsere Genehmigung Zwischenwände entfernt haben, müssen Sie wieder in den ursprünglichen Zustand bringen.


Wichtig: wenn wir es wünschen, müssen Sie alle von Ihnen baulich vorgenommenen Änderungen an Ihrer Wohnung wieder zurücknehmen, sodass sich die Wohnung wieder in Ihrem baulichen Grundzustand befindet.