Diese Informationen gelten für Wohnungen und Gewerbeobjekte.
Worauf muss geachtet werden?
Ergänzen:
- Alle Abdeckungen von Fernwärmeleitungen müssen aus Sicherheitsgründen vollständig vorhanden sein.
- Fliesen im Bad, wenn sie beschädigt sind; Ausnahme: Bohrlöcher von allgemein üblichen Badeinrichtungen, zum Beispiel Seifenschale oder Handtuchhalter
Entfernen:
- Wandbeläge und Bodenbeläge, wenn sie nicht vollflächig verlegt sind, zum Beispiel Fliesenstreifen in der Küche. Oder wenn diese Beläge beschädigt sind.
- Fliesen oder Teppiche, die über einen bestehenden Boden verlegt wurden
- Reste von Kleber, Farbspritzer, starke Kratzer
- Deckenverkleidungen oder Wandverkleidungen aus Holz, Styropor oder Ähnlichem
- Schockfarben (zum Beispiel Rot oder Schwarz), Schmierereien und Verschmutzungen müssen Sie entfernen. Das gilt auch für mehrfarbige Anstriche an Wänden in einem Raum. Erlaubt sind Pastelltöne.
- Malereien an Wänden und Decken müssen vollflächig und in ordentlichem Zustand sein. Wenn nicht, muss die betreffende Wand bzw. der Raum neu ausgemalt werden.
- Alle Fenster und Türen in der Wohnung müssen unbeschädigt sein und funktionieren. Das gilt auch für die Tür- und die Fensterbeschläge.
- Fenster und Türen dürfen nicht bunt oder mehrfarbig gestrichen sein.
- Erneuern Sie gebrochene oder gesprungene Glasscheiben bei Fenstern oder Türen.
- Entfernen Sie Aufkleber, Folien, Türtapeten, Spiegelfliesen, Rundbögen, Durchreichen und Ähnliches.
- Kaputte oder zugeschnittene Fensterbretter müssen Sie erneuern oder reparieren.
- Technisch nicht perfekte Zusatzschlösser oder Sicherheitsbalken müssen Sie entfernen. Das gilt auch für defekte oder technisch nicht perfekte Glocken, Türspione und Schlösser, zu denen die passenden Schlüssel nicht vorhanden sind.
- Die Wohnungstür muss in Ordnung sein und funktionieren.
- Jalousien müssen in Ordnung sein und funktionieren. Kaputte Jalousien müssen Sie entfernen.
- Reinigen Sie dreckige oder schimmlige Silikonfugen.
- Schäden am Email und Risse
- im Waschbecken, in der Badewanne oder der WC-Schale müssen Sie reparieren. Oder Sie müssen die Gegenstände ersetzen.
- Spülkästen und WC-Sitze müssen angeschlossen und in Ordnung sein und funktionieren.
- Armaturen im Bad müssen angeschlossen sein und funktionieren.
- Heizkörper müssen vorhanden und in Ordnung sein. Sie dürfen nicht bunt lackiert sein. Verkleidungen müssen Sie entfernen.
- Warmwassergeräte oder Heizgeräte sind über den normalen Gebrauch hinaus beschädigt? Dann müssen Sie diese reparieren lassen oder erneuern.
Mietdauer unter 5 Jahren:
- Bei Erhalt eines Kostenersatzes für Herd und Abwasch verpflichtet man sich als Mieter*in zur Kostenrückersatzleistung in aliquoter Höhe des geleisteten Barbezuges für diese Einrichtung.
- Bei Bereitstellung eines Herdes/einer Abwasch hat diese Einrichtung im Mietobjekt zu verbleiben oder ist ein Kostenrückersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten.
Mietdauer über 5 Jahre:
- Als Mieter*in steht es frei, die mitvermieteten Geräte bei der Rückstellung in dem Objekt zu belassen. Ein Kostenrückersatz muss nicht geleistet werden.
- Über die mitvermieteten Geräte hinausgehende Küchenmöbel und Geräte sind zu entfernen.
- Nicht bewilligte Loggiaverbauten müssen Sie entfernen.
- Zwischenwände, die ohne unsere Genehmigung in Ihrer Wohnung eingezogen wurden, müssen Sie ebenfalls entfernen.
- Räume, aus denen Sie ohne unsere Genehmigung Zwischenwände entfernt haben, müssen Sie wieder in den ursprünglichen Zustand bringen.
Wichtig: wenn wir es wünschen, müssen Sie alle von Ihnen baulich vorgenommenen Änderungen an Ihrer Wohnung wieder zurücknehmen, sodass sich die Wohnung wieder in Ihrem baulichen Grundzustand befindet.