Wie läuft die Kündigung ab?
Die Kündigung Ihres Park- oder Garagenplatzes oder Ihrer Fahrradbox muss schriftlich erfolgen.
- Die Kündigung Ihres Park- oder Garagenplatzes oder Ihrer Fahrradbox muss schriftlich erfolgen.
- Kündigungsfrist: 1 Monat (Beispiel: Sie möchten am 31. Dezember zurückgeben. Dann muss Ihre Kündigung bis zum 30. November bei Wiener Wohnen eingelangt sein.)
- Die Vorschreibung der Miete endet mit dem Monatsletzten nach der tatsächlichen Übergabe an Wiener Wohnen.
- Sie können diese Mietobjekte nur zum letzten Tag des laufenden Monats kündigen
- Ihren Garagenschlüssel oder Ihren Garagenöffner müssen Sie persönlich an uns zurückgeben
Laden Sie das Formular herunter und reichen Sie ihn online ein.
Die dazugehörenden Schlüssel für die Sperranlage der Schrankenanlage/Garage/Fahrradbox oder der elektronische Garagenöffner sind bis zum Kündigungstermin im Service-Center während der Öffnungszeiten abzugeben.
Wichtig: Bei fehlenden Schlüsseln oder Garagenöffnern ist ein Kostenersatz zu leisten.