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Parkplatz oder Fahrradbox kündigen

Ich möchte Etwas mieten oder kündigen Etwas kündigen Parkplatz oder Fahrradbox kündigen
Illustration eines Schlüssels, der an Wiener Wohnen übergeben wird

Wie läuft die Kündigung ab?

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Die Kündigung Ihres Park- oder Garagenplatzes oder Ihrer Fahrradbox muss schriftlich erfolgen.

  • Die Kündigung Ihres Park- oder Garagenplatzes oder Ihrer Fahrradbox muss schriftlich erfolgen.
  • Kündigungsfrist: 1 Monat (Beispiel: Sie möchten am 31. Dezember zurückgeben. Dann muss Ihre Kündigung bis zum 30. November bei Wiener Wohnen eingelangt sein.)
  • Die Vorschreibung der Miete endet mit dem Monatsletzten nach der tatsächlichen Übergabe an Wiener Wohnen.
  • Sie können diese Mietobjekte nur zum letzten Tag des laufenden Monats kündigen
  • Ihren Garagenschlüssel oder Ihren Garagenöffner müssen Sie persönlich an uns zurückgeben
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Laden Sie das Formular herunter und reichen Sie ihn online ein.

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Die dazugehörenden Schlüssel für die Sperranlage der Schrankenanlage/Garage/Fahrradbox oder der elektronische Garagenöffner sind bis zum Kündigungstermin im Service-Center während der Öffnungszeiten abzugeben.

Wichtig: Bei fehlenden Schlüsseln oder Garagenöffnern ist ein Kostenersatz zu leisten.

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Illustration einer Fahrradbox, die erfolgreich an Wiener Wohnen zurückgegeben wird