Worauf muss geachtet werden?
Bitte lesen Sie sich folgende Informationen genau durch, bevor Sie Ihre Kündigung einreichen.
- Nur Hauptmieter*innen können das Mietverhältnis beenden.
- Das Mietverhältnis muss schriftlich beendet werden.
- Kündigungsfrist:
- gewerbliche Nutzung: 3 Monate (Beispiel: Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag für ein Büro. Sie möchten am 31. Dezember ausziehen. Dann muss Ihre Kündigung bis zum 30. September bei Wiener Wohnen eingelangt sein.)
- private Nutzung: 1 Monat (Beispiel: Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag für ein Magazin, das Sie privat nutzen. Sie möchten am 31. Dezember ausziehen. Dann muss Ihre Kündigung bis zum 30. November bei Wiener Wohnen eingelangt sein.)
- Sie müssen alle Einrichtungsgegenstände und Möbel entfernen.
- Sie müssen Mängel und Schäden beheben lassen.
Wir benötigen ein Schreiben mit
- Ihrem Namen
- der Adresse des Mietobjekts
- Ihrer Adresse
- Ihrer Unterschrift
- dem Kündigungstermin
Beachten Sie dabei die Kündigungsfristen. Schicken Sie uns die unterschriebene Kündigung rechtzeitig per Post oder senden Sie sie eingescannt per E-Mail an das Gewerbeobjektmanagement.
- eine Vollmacht des Unternehmens (wenn Sie nicht handlungsbevollmächtigt sind)
- einen aktuellen Firmenbuchauszug (darf nicht älter als drei Monate sein)
- einen amtlichen Lichtbildausweis
Das Mietobjekt muss geräumt, also ohne Möbel und Einrichtung, und besenrein sein. Alle Schäden müssen behoben sein. Das Inventar muss vorhanden sein und funktionieren.
- Räumen Sie das Mietobjekt aus vor dem Rückgabetermin.
- Alle Schäden müssen behoben sein. Reparieren Sie alle Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
- Das Inventar, das Sie beim Einzug übernommen haben, muss vorhanden sein und funktionieren. Dazu gehören zum Beispiel die WC-Anlage, die Heizung und Sanitärgegenstände im Bad oder WC.
- Alle Veränderungen, die Sie vorgenommen haben, müssen Sie entfernen. Das betrifft sowohl den Außenbereich (z.B. Reklame- und Hinweisschilder, Portalerweiterungen, Markisen) als auch den Innenbereich (z.B. Einbaumöbel, Küchenzeilen, Lampen, Abwaschunterkästen).
- Sie müssen auch alle Schlüssel für das Mietobjekt, die Haustür, den Postkasten, den Keller und die Garage zurückgeben. Wenn Schlüssel fehlen, müssen Sie diese ersetzen.
Um das Mietobjekt ordnungsgemäß zurückzugeben, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Geben Sie das Mietobjekt zum vereinbarten Termin geräumt und besenrein zurück. Das bedeutet, es sollte ohne Möbel und Einrichtung sein.
- Beispiele von Einrichtungsgegenständen:
- Einbaumöbel
- Abwaschunterkästen
- Lampen
- Holz-, Wand- und Deckenverkleidungen
- Internetmodems
- SAT-Anlagen
- Klimageräte
- Küchenzeilen
- Beispiele von Einrichtungsgegenständen:
Nutzen Sie auch ein Kellerabteil bei dem Gewerbeobjekt? Dann räumen Sie auch das aus. Versperren Sie es und achten Sie darauf, dass es richtig beschriftet ist.
Die Übergabe findet zum vereinbarten Termin entweder mit Ihnen oder mit einer von der Firma schriftlich bevollmächtigten Person statt.
- Sie müssen einen Lichtbildausweis vorweisen.
- Das Mietobjekt muss geräumt, also ohne Möbel und Einrichtung, und besenrein sein.
- Alle Schäden müssen behoben sein.
- Das Inventar (alles, was Sie beim Einzug übernommen haben) muss vorhanden sein und funktionieren.
- Sie können das Mietobjekt persönlich zurückgeben. Oder Sie bevollmächtigen schriftlich eine Person, die eigenberechtigt ist und sich auskennt. Auch diese Person muss bei der Rückgabe einen Lichtbildausweis vorweisen.
- Der Strom- und Gaszähler, etwaige Heizkostenverteiler bzw. Warmwasserzähler müssen zugänglich sein.
Feststellung von Mängeln oder Schäden beim Rückgabetermin:
Werden beim Rückgabetermin kleinere Mängel oder Schäden festgestellt, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können die Mängel auf eigene Kosten fachgerecht beheben lassen.
- Die Mängel werden durch Wiener Wohnen behoben; die dafür anfallenden Kosten werden Ihnen angelastet.
Bitte beachten Sie:
Entscheiden Sie sich für eine Eigenreparatur, ist ein neuer Rückgabetermin zu vereinbaren. Bis zu diesem Termin ist die Miete weiterhin zu entrichten.
Rückbau von größeren Umbauten:
Größere Umbauten oder bauliche Veränderungen sind innerhalb der Mietdauer vollständig rückgängig zu machen. Dazu zählen beispielsweise das Entfernen von nicht genehmigten Wänden oder die Wiederherstellung des ursprünglichen baulichen Zustands.
Sie haben weitere Fragen?
Wenden Sie sich per E-Mail an gewerbeobjektmanagement@wrwks.at.