Sie wollen eine Klimaanlage in Ihrer Wohnung, Ihrem Geschäftslokal installieren?
Wiener Wohnen stimmt dem Einbau grundsätzlich zu. Damit jedoch keine Nachteile für das Gebäude, die Nachbar*innen oder das Stadtbild entstehen, müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
Erlaubt sind nur Split-Klimageräte (Innen- und Außengerät). Sie dürfen ausschließlich von einer Fachfirma montiert werden. Das Klimagerät muss an einem geeigneten Ort aufgestellt werden. Zudem soll es von der Straße aus möglichst nicht sichtbar sein.
Was müssen Sie vor der Installation tun?
Bevor Sie ein Unternehmen mit der Montage einer Klimaanlage beauftragen, empfehlen wir eine kurze Vorabklärung mit Wiener Wohnen, ob eine Bewilligung der Klimaanlage grundsätzlich möglich ist.
So können Sie sicherstellen, dass Ihrem Vorhaben keine bekannten Gründe entgegenstehen (z. B. geplante Sanierungsmaßnahmen) und unnötige Kosten vermieden werden.
Reichen Sie das Ansuchen um Genehmigung zur Montage einer Klimaanlage bei Wiener Wohnen ein und senden Sie alle Unterlagen vollständig mit (hausverwaltung@wrw.wien.gv.at oder per Post).
Zwingend erforderliche Unterlagen sind:
- Ansuchen um Einbau einer Klimaanlage
- Ausgefülltes Merkblatt Voraussetzungen Klimageräte
- Ausgefüllter Ergebnisbogen der Schallimmissionen an der Grundstücksgrenze
- Datenblatt des Klimagerätes sowie die Spezifikation des dabei eingesetzten Kältemittels
- Skizze Aufstellungsort
Zusätzliche Unterlagen, die Wiener Wohnen benötigt, wenn dies auf Ihre Situation zutrifft:
- Stellungnahme der MA 19 bzgl. Stadtbild, wenn die Klimaanlage von der Straßenseite aus sichtbar ist
- Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes, wenn die Wohnhausanlage bzw. der Gebäudeteil unter Denkmalschutz steht.
Eine Übersicht der denkmalgeschützten Wohnhausanlagen finden Sie auf der Website des Bundesdenkmalamts unter Denkmalliste - Statische Unbedenklichkeitsbescheinigungen, falls erforderlich
Ihr Ansuchen wird bearbeitet und Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Antwort von Wiener Wohnen
Haben Sie die Zustimmung zum Einbau des Klimagerätes in Händen, lesen Sie diese bitte sorgfältig durch und danach können Sie loslegen!
Bitte beachten Sie
- Klimageräte dürfen nicht störend sein
- Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einer Fachfirma ausgeführt werden
- Bei Arbeiten am Gebäude (z.B. Fassadensanierung) müssen Sie das Gerät auf Ihre Kosten entfernen
- Sie müssen das Geräte entsprechend den Angaben des Herstellers regelmäßig warten.
- Verfügt Ihr Wohnhaus bereits über eine Kühlmöglichkeit, kann die Montage eines Klimagerätes leider nicht bewilligt werden.
- Für Lagerflächen und KFZ-Abstellplätze ist keine Bewilligung eines Klimagerätes möglich.
- Wird durch das Klimagerät auch der öffentliche Raum in Anspruch genommen, werden jährliche Gebühren nach dem Wiener Gebrauchsabgabengesetz ausgelöst (Informationen dazu erhalten Sie mit der Bewilligung).
Sie müssen Kosten tragen für
- Anschaffung und Montage
- Stromkosten im Betrieb
- Demontage/Wiedermontage bei Bauarbeiten
- Regelmäßige Wartung
- Reparaturkosten
- Einmalige Flächenmiete in der Höhe von rd. Euro 70,00, wenn die Montage am Dach oder der Fassade erfolgt
- Jährliche Gebrauchsabgaben, wenn öffentliche Fläche in Anspruch genommen wird
Klimageräte werden in folgenden Wohnhausanlagen nicht genehmigt (passive Kühlung, Passivwohnhaus):
- 4., Schäffergasse 10-12
- 5., Schönbrunner Straße 76
- 10., Franz-Schreker-Gasse 1
- 14., Hütteldorfer Straße 252
Kontaktadressen
MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung
1120 Wien, Niederhofstraße 21-23
MA 37 – Baupolizei
1200 Wien, Dresdner Straße 73-75
MA 46 -Verkehrsorganisation und techn. Verkehrsangelegenheiten
1120 Wien, Niederhofstraße 21-23
Bundesdenkmalamt, Landeskonservatorat für Wien
1010 Wien, Hofburg, Säulenstiege
Tipp: Es gibt andere Lösungen!
Außenliegende Jalousien, Rollläden oder Markisen stoppen die Hitze, bevor sie in die Wohnung gelangt- ganz ohne Strom.
Die Stadt Wien fördert deren Einbau mit 50 Prozent (maximal 1.500 Euro).
Alternative zu einem fix verbauten Klimagerät
Mobile Split-Klimageräte (mit Innen- und Außeneinheit) können eine Alternative zu einem fix eingebauten Klimagerät sein. Das Außengerät wird lediglich am Fenster bzw. an der Fassade eingehängt und erfordert keine baulichen Veränderungen am Mietobjekt. Daher ist keine Bewilligung durch Wiener Wohnen nötig.
Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden kann eine temporäre Aufstellung mobiler Split-Klimageräte im Zeitraum von 15. Mai bis 30. September in Betracht kommen.
Sie sind selbst dafür verantwortlich, das mobile Split-Klimagerät sicher aufzustellen und zu betreiben. Halten Sie sich dabei an die Vorgaben des Herstellers.
Achten Sie insbesondere darauf, dass:
- das Fenster und der gewählte Aufstellungsort für das Gerät geeignet sind,
- das Außengerät sicher befestigt und gegen Herunterfallen gesichert ist,
- durch den Betrieb niemand gefährdet oder andere Mieter*innen unzumutbar beeinträchtigt werden und
- alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten sowie gegebenenfalls erforderliche behördliche Bewilligungen eingeholt werden.
Für Schäden, die durch die Montage oder den Betrieb des Geräts entstehen, haften Sie als Mieter*in.