Grundvoraussetzungen
- Sie sind volljährig
- Wenn Ihr Fahrzeug kein österreichisches Kennzeichen besitzt, muss die Mieterin oder der Mieter den Hauptwohnsitz in Österreich haben
- Mieter*in und Zulassungsbesitzer*in müssen nicht ident sein
Wenn die behördlichen Vorschriften, die Garagenordnung, die Anweisungen der Hausbesorger*innen oder anderer, von uns beauftragten Personen, nicht eingehalten werden, können wir den Mietvertrag jederzeit aufkündigen.
Sie können nur ein Fahrzeug für einen Park- oder Garagenplatz melden. Nur mit diesem dürfen Sie dort parken.
Kosten
Die monatlichen Mieten unserer Abstellplätze liegen zwischen 30 und 192 Euro inkl. Umsatzsteuer (brutto). Sie hängen von der Größe des Abstellplatzes und der Förderung beziehungsweise Finanzierung der betroffenen Wohnhausanlage ab.
E-Lade-Station
Wenn Sie im gleichen Gebäude neben dem Garagenplatz auch eine Wohnung oder ein anderes Mietobjekt mit Stromzähler mieten, können Sie einen Antrag auf eine E-Lade-Station für Ihr Elektroauto einreichen.
Diese müssen Sie selbst bezahlen. Die Abrechnung des Stromes läuft über den Stromzähler der Wohnung oder des anderen Mietobjekts.