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Fragen zur Betriebskostenabrechnung

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24. September 2025

Ein Foto von einem Vertrag, der unterschrieben wird. Im Hintergrund sieht man ein kleines Haus, einen Schlüssel und einen Taschenrechner.
Foto: Pixabay
Ein Foto von einem Vertrag, der unterschrieben wird. Im Hintergrund sieht man ein kleines Haus, einen Schlüssel und einen Taschenrechner.
Foto: Pixabay

Wiener Wohnen ist eine transparente und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung sehr wichtig. Vorsicht bei juristischen Auskünften in Onlineforen.

 

Anfang des Jahres hat der Oberste Gerichtshof die Betriebskostenabrechnung einer Salzburger Familie geprüft und entschieden, dass sie den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht. Einerseits wird dieses Urteil seitdem in Fachkreisen diskutiert, andererseits wird auch in Onlineforen darauf Bezug genommen und zum Teil ein falscher Eindruck erweckt: Dass dieses Urteil nämlich ohne weiteres für alle Mieter*innen in Österreich anwendbar ist. Das ist nicht richtig und eine Falschinformation.

 

Warum ist das so?

Das OGH-Urteil betrifft einen Vertrag im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), bei dem Betriebskosten nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt sind.

 

Bei Wiener Wohnen unterliegen Mietverträge dem Vollanwendungsbereich des MRG. Die Klauseln zu den Betriebskosten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Mietrechtsgesetzes (MRG). Daher sind sie gültig und das angesprochene Urteil hat keine Auswirkungen.

 

Sie haben Fragen zu Ihrer Betriebskostenabrechnung?

Wenn Sie konkrete Fragen haben, helfen unsere Kolleg*innen bei der Service-Nummer gerne weiter: 05 75 75 75.