07. Juli 2026
Die Wohnungsvergabe NEU ist die größte Weiterentwicklung des Vergabesystems für Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen seit Jahrzehnten. Mit dem neuen System kommt leistbarer Wohnraum künftig noch gezielter dort an, wo er am dringendsten gebraucht wird. Damit das fair und transparent ist, gibt es klare Regeln und Vergaberichtlinien.
Alle Infos im Detail: Vergaberichtlinien hier herunterladen.
Zugangskriterien für das Wiener Wohn-Ticket
Wenn Sie die allgemeinen Zugangskriterien erfüllen, bekommen Sie ein Wiener Wohn-Ticket für geförderte Wohnungen und Gemeindewohnungen. Zu den Zugangskriterien zählen unter anderem:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtlich gleichgestellt
- Volljährigkeit
- Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in Wien
- Keine schwerwiegenden Vermerke in der Mieter*innen-Historie
- Haushaltseinkommen
Das neue Bonuspunkte-System
Neu ist ein transparentes Bonuspunkte-System, das die unterschiedlichen Lebenslagen von allen Wohnwerber*innen berücksichtigt. Mit den entsprechenden Nachweisen, können Sie sich Bonuspunkte anrechnen lassen.
Diese Bonuspunkte sind klar definiert und haben fixe Punktewerte, die gemeinsam mit Expert*innen entwickelt wurden:
- Wien-Bonus – der*die Wohnwerber*in hat seit mindestens 6 Jahren einen durchgehenden Hauptwohnsitz in Wien: bis zu 45 Punkte
- Lange Wartezeit – der*die Wohnwerber*in hat trotz aktiver Wohnungssuche noch keine Erstreihung bei einer Wohnung erreicht: bis zu 45 Punkte
- Jungwiener*in – der*die Wohnwerber*in ist unter 25 Jahre alt, verfügt über keinen eigenen Hauptmietvertrag und der künftige Haushalt besteht aus maximal zwei Personen: 50 Punkte
- Überbelag – der*die Wohnwerber*in wohnt aktuell als Hauptmieter*in in einer Wohnung, die aufgrund der Haushaltsgröße zu klein ist: 50 Punkte
- Alleinerziehend – der*die Wohnwerber*in lebt ohne Partner*in und betreut Kinder im gemeinsamen Haushalt: bis zu 80 Punkte
- Aus- und Weiterbildung – der*die Wohnwerber*in absolviert eine Ausbildung oder Weiterbildung mit einem entsprechenden Stundenausmaß: 20 Punkte
- Schwangerschaft – die Wohnwerberin oder die Partnerin ist schwanger: 30 Punkte
- Wohnkosten – der*die Wohnwerber*in bezieht Wohnbeihilfe oder Mindestsicherung mit ausgewiesenem Wohnkostenanteil: 50 Punkte
- Wechsel in kleinere Wohnung – der*die Wohnwerber*in ist Hauptmieter*in und möchte in eine Wohnung mit weniger Wohnräumen übersiedeln: bis zu 70 Punkte
- Wohnungswechsel ab 65 Jahren aus dem Gemeindebau – der*die Wohnwerber*in ist Hauptmieter*in einer Gemeindewohnung und hat das 65. Lebensjahr vollendet:
bis zu 30 Punkte - Wohnung ohne Bad und/oder WC – die aktuelle Wohnung verfügt über kein Bad und/oder kein WC innerhalb der Wohnung: bis zu 50 Punkte
- Trennung/Scheidung – der*die Wohnwerber*in muss aufgrund einer Trennung oder Scheidung aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen: bis zu 50 Punkte
- Drohender Wohnungsverlust – der*die Wohnwerber*in steht kurz davor, die aktuelle Wohnung zu verlieren: bis zu 80 Punkte
- Betreute Person – der*die Wohnwerber*in lebt in einer sozialen Einrichtung oder wird dort betreut: 75 Punkte
- Wohnbedarf aufgrund häuslicher Gewalt – es besteht ein dringender Wohnbedarf aufgrund von Gewalt im gemeinsamen Haushalt: 100 Punkte
- Chronische Mobilitätseinschränkung – der*die Wohnwerber*in oder eine anrechenbare Person hat eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung und die Wohnung ist dafür nicht geeignet: bis zu 100 Punkte
- Pflege zu Hause – der*die Wohnwerber*in oder ein Haushaltsmitglied hat Pflegebedarf ab Pflegestufe 3 und wird zu Hause betreut: bis zu 100 Punkte
Warum Bonuspunkte?
In manchen Lebenslagen ist der Wohnbedarf besonders hoch und das wird in Zukunft noch stärker berücksichtigt. Dazu zählen etwa Familien mit zu wenig Wohnraum, Alleinerzieher*innen oder Menschen, die durch steigende Wohnkosten stark belastet sind. Auch Trennung oder ein drohender Wohnungsverlust fließen in die Bewertung ein.
Ebenso werden besondere Lebensphasen wie Ausbildung oder der Umzug in die erste eigene Wohnung berücksichtigt. Darüber hinaus spielen gesundheitliche Aspekte, Pflegeverantwortung oder Anforderungen an barrierefreies Wohnen eine wichtige Rolle. So wird die Wohnungsvergabe noch fairer.
Gut zu wissen:
- Ab 14. Juli 2026 können Sie sich im neuen System vorab registrieren: meinwohnticket.wien
- Am 22. September 2026 startet die Wohnungsvergabe nach dem neuen System auf der Plattform
Für die Vergabe von Gemeindewohnungen ist auch weiterhin die Wohnberatung Wien zuständig. Alle wichtigen Informationen finden Sie rechtzeitig zum Registrierungsstart hier: wohnberatung-wien.at